Ab Januar 2024: Gesetz für erneuerbares Heizen fördert strombasierte Heizmethoden. Klimafreundlich sollten aber nicht nur die Heizungen sein, sondern auch der Strom.
Das Heizen in Deutschland wird revolutioniert. Denn ab Januar 2024 gilt: Beim Neubau oder wenn die alte Heizung nicht mehr zu reparieren ist, muss eine klimafreundliche Heizalternative her, die zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basiert. „Mit diesem Gesetz für erneuerbares Heizen, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), geht die Bundesregierung einen bedeutenden Schritt in Richtung Wärmewende und Klimaneutralität“, sagen die Experten von Grünwelt Energie. Die Neuregelung soll einen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor leisten und dazu beitragen, die Klimaziele Deutschlands zu erreichen. Denn rund drei Viertel der Heizungen werden in Deutschland noch immer mit fossilem Gas oder Öl betrieben.
Klimaneutral von Anfang an: Heizen mit dem Wärmestrom von Grünwelt Energie
Früher oder später müssen alle Heizungen durch eine klimafreundliche Variante ersetzt werden – spätestens nach einem irreparablen Defekt am alten Gerät. Zu klimafreundlichen Alternativen zählen zum Beispiel:
- Stromdirektheizungen
- Nachtspeicherheizungen
- elektrische Wärmepumpen
- Anschluss an ein klimafreundliches Fernwärmenetz
Mit der bloßen Anschaffung einer solchen neuen Heizung ist die Klimaneutralität aber noch nicht sichergestellt. Wärmepumpen beispielsweise ziehen zwar ihre Heizenergie aus der Umwelt und heizen damit CO2-neutral, benötigen für ihren Antrieb aber dennoch Strom. „Paradox wäre dabei, wieder auf Strom aus fossilen Brennstoffen zu setzen“, betonen die Experten von Grünwelt Energie.
Wirklich klimaneutral wird die Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung demnach erst mit dem richtigen Strom. Insbesondere Ökostrom, der vollständig aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird, ergibt hier Sinn. Grünwelt Energie zum Beispiel bietet nicht nur 100-prozentigen Ökostrom an, sondern stellt auch Wärmestrom zur Verfügung, der speziell für das Heizen gedacht ist – ebenfalls zu 100 Prozent aus regenerativen Energien. Damit können beispielsweise Stromdirektheizungen, Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen mit Strom betrieben werden, der vollständig auf erneuerbarer Energie basiert. „So ist die gesamte Energiekette klimaneutral – von der Stromerzeugung mit Wasser- oder Windkraftwerk bis hin zum Heizen für das warme Wohnzimmer“, heißt es seitens Grünwelt Energie.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das ändert sich für Verbraucher ab 2024
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen Neubauten im Neubaugebiet ab dem 1. Januar 2024 ausschließlich Heizungen installieren, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energiequellen basieren. Für Neubauten außerhalb des Neubaugebiets gilt der Umschwung ab 2026.
Aber nicht nur Neubauten sind von dieser wegweisenden Änderung betroffen. Bei Bestandsgebäuden mit älteren Öl- oder Gasheizungen, die defekt und nicht mehr zu reparieren sind, müssen die Eigentümer nach klimafreundlichen Alternativen suchen. Solange die jeweiligen Heizungen in einem Gebäude jedoch noch funktionieren und sich bei einem Defekt reparieren lassen, ist kein Heizungstausch vorgeschrieben.
Für diejenigen, die ihre Heizung entsprechend umrüsten, stehen staatliche Fördermittel zur Verfügung. Eine Grundförderung steht allen Antragsberechtigten zu. Zudem gibt es zusätzliche Mittel für bestimmte Zielgruppen, etwa Menschen mit niedrigem Einkommen. Die Höchstgrenze der möglichen Förderung beläuft sich auf 70 Prozent der gesamten Investitionskosten. Bis spätestens Mitte 2028 wird der verbindliche Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie in allen neuen Heizungsanlagen verpflichtend.
PM/ Grünwelt Wärmestrom GmbH